Kreisbereitschaftsleiter
Stellvertretender Kreisbereitschaftsleiter
Die Aufgaben werden ehrenamtlich durchgeführt. Die Amtsperiode beträgt 4 Jahre. Die Wahl erfolgt durch den Kreisausschuss[1] der Bereitschaften. Die Kreisbereitschaftsleitung Berlin-Zentrum ist für die Bereitschaften Mitte, Tiergarten, Tempelhof/Kreuzberg, Charlottenburg (I und II) sowie die Rettungshundestaffel zuständig.
Die Kreisbereitschaftsleitung koordiniert und gewährleistet die Arbeit der Bereitschaften, Arbeitsgemeinschaften und Fachgruppen sowie der Einsatzeinheiten des Katastrophenschutzes im Kreisverband. Sie nimmt die sich aus der Dienstordnung des DRK-Landesverbandes Berliner Rotes Kreuz e. V. ergebenden Aufgaben in Zusammenarbeit mit dem Rotkreuz-Beauftragten des Kreisverbandes wahr.
Die Aufgaben der Kreisbereitschaftsleitung sind:
In allen medizinischen Belangen arbeitet die Kreisbereitschaftsleitung in gemeinsamer Abstimmung mit der Kreisverbandärztin.
[1] Der Kreisausschuss hat folgende Aufgaben:
[2] Der Kreisgemeinschaftsausschuss koordiniert und fördert die Zusammenarbeit aller ehrenamtlichen Dienste des Kreisverbandes. Er wählt den Vertreter der Gemeinschaften im Kreisvorstand.
[3] Dem Kreisausschuss der Bereitschaften gehören die Kreisbereitschaftsleitung und die Bereitschaftsleitungen des Kreisverbandes an. Die Bereitschaften werden durch die Bereitschaftsleitungen vertreten. Der Kreisausschuss der Bereitschaften berät über Angelegenheiten der Bereitschaften auf Kreisverbandsebene, koordiniert ihre Arbeit und fasst die erforderlichen Beschlüsse im Rahmen seiner Zuständigkeiten. Der Kreisausschuss der Bereitschaften wird durch den Kreisbereitschaftsleiter geleitet.
[4] Dem Landesausschuss der Bereitschaften gehören die Landesbereitschaftsleitung sowie je ein Vertreter der Kreisbereitschaftsleitungen und der Bereitschaftsleitungen der Zentralbereitschaften des Landesverbandes an. Die Bereitschaften der Kreisverbände werden durch den Vertreter der Kreisbereitschaftsleitung im Landesausschuss der Bereitschaften vertreten. Der Landesausschuss der Bereitschaften berät über Angelegenheiten der Bereitschaften auf Landesebene, koordiniert ihre Arbeit und fasst die erforderlichen Beschlüsse im Rahmen seiner Zuständigkeiten. Der Landesausschuss der Bereitschaften wir durch den Landesbereitschaftsleiter geleitet. Er gibt sich eine Geschäftsordnung, in der auch das Verfahren bei Wahlen und Abstimmungen in Anlehnung an diesbezügliche Bestimmungen der Satzung festzulegen sind.